Viele Menschen leben in einer unübersichtlichen Umgebung. Es ist normalerweise das Ergebnis davon, dass sie nicht wissen, was sie mit ihren Sachen anfangen sollen. Sie haben zu viel Angst, etwas zu verlieren, das sie vielleicht noch brauchen. Die Unordnung führt dann zu Stress und Desorganisation.
Es gibt viele Gründe, warum Menschen eine Entrümpelung durchführen möchten. Diese Grün-de können sein:
- Um Platz für neue Artikel zu schaffen,
- um Dinge loszuwerden, die ihnen nicht mehr gefallen,
- um Dinge mit schlechten Erinnerungen abzuschaffen,
- um ihr Leben zu vereinfachen, indem Sie das überschüssige Zeug loswerden.
Beim Entrümpeln geht es darum, Dinge auszusortieren, die Sie nicht mehr brauchen oder wollen. Dies können physische Gegenstände wie Kleidung, Bücher und Papiere sein. Der Entrümpelungsprozess beginnt mit der Entscheidung, was mit jedem Element zu tun ist. Viele Gegen-stände können verkauft oder gespendet werden, einige können verschenkt werden, andere sollten weggeworfen oder recycelt werden. Folgende Bereiche können entrümpelt werden:
- Ein komplettes Haus,
- eine komplette Wohnung,
- ein Dachboden,
- ein Keller,
- eine Garage.
Die Kosten für eine Entrümpelung hängen von der Größe und Beschaffenheit des Raumes ab. Je größer und unübersichtlicher der Raum ist, desto mehr Zeit und Energie wird es brauchen, ihn zu entrümpeln. Viele Unternehmen verlangen ebenso Stundenpreise, welche den Preis vor der Entrümpelung unberechenbar machen. Davon raten wir Ihnen dringlichst ab. Als Leitfaden kann man sagen, dass ein Haus mit 150 qm ungefähr 3.000 bis 5.000 € kosten kann, für eine Wohnung mit 50 qm sind Sie jedoch lediglich bei 1.200 bis 3.000 €.
Es gibt ein paar Fälle, in denen das Sozialamt Ihre Entrümpelung übernimmt und sich eine Fachfirma wie uns zurate holt und damit beauftragt bei Ihnen zu entrümpeln.
Bei einem Umzug in ein Pflegeheim zur Verbesserung der Lebenssituation und Lebensqualität übernimmt das Sozialamt die Kosten für die Entrümpelung über die Pflegeversicherung. Dazu zählt auch der Transport der Gegenstände, die mitgenommen werden.
Das Sozialamt zahlt die Räumung, wenn der Verstorbene keine Verwandten oder Angehörigen hat, oder wenn es Verwandtschaft gibt, diese die Kosten aber selbst nicht aufbringen kann. Das Sozialamt zahlt die Räumung nicht, wenn es Angehörige oder Angehörige gibt, die die Kosten selbst tragen können.
Befindet sich eine Person in einer räumungsgefährdeten Situation, kann sie Hilfe beim Sozialamt beantragen. Die Hilfe kann in Form von Geld zur Miete oder anderen Kosten oder in Form von Hilfe bei der Entrümpelung erfolgen.
Wir von PEAK Dienstleistungen in Mainz teilen gerne unser Wissen über Entrümpelung mit Ihnen und geben Ihnen ein paar Tipps für das Tragen der Kosten.